Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für Dienstleistungen
Die nachfolgenden AGB gelten für alle Dienstleistungen im Bereich Pulverbeschichtung und Sandstrahlen durch das Unternehmen [Name des Unternehmens] (im Folgenden "Auftragnehmer" genannt). Abweichende oder ergänzende Bedingungen des Auftraggebers finden keine Anwendung, es sei denn, der Auftragnehmer hat ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
Vertragsabschluss
Die Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich. Ein Vertrag kommt erst zustande, wenn der Auftragnehmer den Auftrag des Auftraggebers schriftlich bestätigt oder wenn er mit der Ausführung der Dienstleistung begonnen hat.
Preise und Zahlungsbedingungen
Die Preise für die Dienstleistungen werden individuell zwischen dem Auftragnehmer und dem Auftraggeber vereinbart und sind in der Auftragsbestätigung oder der Rechnung ausgewiesen. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Der Rechnungsbetrag ist innerhalb von [7] Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig. Bei Zahlungsverzug des Auftraggebers ist der Auftragnehmer berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5 % über dem jeweiligen Basiszinssatz zu berechnen.
Leistungserbringung
Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die Dienstleistungen nach dem aktuellen Stand der Technik und unter Beachtung der einschlägigen Sicherheitsvorschriften auszuführen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Auftragnehmer alle für die Ausführung der Dienstleistung erforderlichen Informationen und Unterlagen zur Verfügung zu stellen.
Lieferfristen Die Lieferfristen für die Dienstleistungen werden individuell zwischen dem Auftragnehmer und dem Auftraggeber vereinbart und sind in der Auftragsbestätigung oder der Rechnung ausgewiesen. Der Auftragnehmer ist berechtigt, die Lieferfrist um die Dauer einer Behinderung zu verlängern, die aufgrund höherer Gewalt oder sonstiger unvorhersehbarer Ereignisse entstanden ist.
Haftung
Der Auftragnehmer haftet für Schäden, die durch ihn oder seine Mitarbeiter vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht werden. Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen, es sei denn, es handelt sich um Schäden, die auf einer Verletzung wesentlicher Vertragspflichten beruhen. In diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
Gewährleistung
Der Auftragnehmer gewährleistet, dass die Dienstleistungen zum Zeitpunkt der Abnahme frei von Mängeln sind. Der Auftraggeber hat die Dienstleistungen unverzüglich nach Erhalt zu prüfen und Mängel dem Auftragnehmer